Zusammenarbeit zwischen Abteilungen und Ämtern
Ämterübergreifende Zusammenarbeit ist entscheidend, um naturbasierte Lösungen (NbS) umzusetzen. Sie ermöglicht, über Ressort- und Budgetgrenzen hinweg Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu minimieren. Dabei kann die Zusammenarbeit sowohl in formellen Planungsprozessen als auch über informelle Gremien oder deren Kombination erfolgen, je nach der vorliegenden Situation und Verwaltungsstruktur.
Formelle Zusammenarbeit
Formelle Prozesse beinhalten gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen relevanter Ämter. In der Regel erfolgt dies durch eine Stellungnahme oder anderwärtige Beteiligung im Verfahren der Planerstellung, wie z. B. in der Bauleitplanung die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Ein weiteres Beispiel ist die kommunale Grün- und Freiraumplanung, wo formelle Instrumente wie Landschaftspläne gesetzlich vorgeschrieben sind.
Informelle Zusammenarbeit
Nicht alle Prozesse, in denen NbS entwickelt werden, sind formell geregelt. In diesen Fällen ist eine informelle Zusammenarbeit gefragt. Diese geht häufig über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und bietet mehr Gestaltungsspielraum. Sie erfolgt in eigenständigen informellen Prozessen wie z. B. der integrierten Stadtentwicklungsplanung. Möglich ist auch deren Kombination mit formellen Planungen, beispielsweise als vorbereitende Arbeit für diese.
Praxisbeispiel: Die ämterübergreifende Koordinierungsgruppe Klimawandel in Frankfurt organisiert regelmäßige Treffen, um die Grundlagen der Anpassung der Stadt Frankfurt am Main zu gestalten, sich gegenseitig zu informieren, gemeinsame Projekte zu entwickeln und städtische Vorhaben unter Klimaanpassungsaspekten zu beleuchten. Sie hat damit unter anderem wesentliche vorbereitende Beiträge, wie die Beschlussvorlagen zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel, erarbeitet. Mitglieder der Gruppe sind das Klimareferat (Leitung der Koordinierungsgruppe), das Amt für Bau und Immobilien, das Amt für Straßenbau- und Erschließung, die Branddirektion, das Gesundheitsamt, das Grünflächenamt, die Stadtentwässerung, das Stadtplanungsamt, das Straßenverkehrsamt und das Umweltamt sowie die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, der Energieversorger Mainova AG und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main.
Projekte als Wege der Zusammenarbeit
Gemeinsame Projekte können den Weg zur ämterübergreifenden Zusammenarbeit ebnen, indem sie Vertrauen zwischen den Akteuren der verschiedenen Ämter aufbauen und deren Wissen zu multifunktionalen NbS erweitern. Solche Projekte ermöglichen darüber hinaus, Formen der Zusammenarbeit zu testen und dann mit diesen Erfahrungen Beteiligungsstrukturen zu verstetigen.
Praxisbeispiel: Das ISARPLAN-Projekt in München zeigt, dass solche Zusammenarbeit auch langfristig erfolgreich sein kann. Eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe war seinerzeit für die Koordinierung des Projekts zuständig, die Unterstützung leistete und einen Multi-Nutzen-Ansatz für die NbS förderte. Überdies wurde das Projekt von einer interdisziplinären Gruppe von Ingenieur*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen und Biolog*innen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtverwaltung, konzipiert. Dies förderte den fachlichen Austausch verschiedener Ämter, schuf ein besseres gegenseitiges Verständnis. Sie trug zu langfristigen Kooperationen, etwa zur Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt, bei.
Notwendige Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren
Erfolgsfaktoren für eine ämterübergreifende Zusammenarbeit umfassen einen systemischen und explizit multifunktionalen Ansatz zur Entwicklung von NbS. Kontinuierliche Kommunikation und gegenseitiges Lernen zu den Möglichkeiten von multifunktionalen NbS und ihrer integrierten Entwicklung und Umsetzung fördern die Akzeptanz von NbS. Entscheidend ist hierbei auch, dass ein grundsätzlicher Wille zur Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und der Politik gegeben ist. Eine zentrale verantwortliche Stelle, wie ein*e Klimaanpassungsmanager*in oder eine Koordinierungsgruppe, kann als Brücke zwischen den Ämtern fungieren und innovative Lösungen fördern. Qualifizierte Klimaanpassungsmanager*innen sind besonders in größeren Städten wichtig, um die Zusammenarbeit auf eine stabile Grundlage zu stellen.
Die Koordinierung zwischen den Ämtern erfordert klare Zuständigkeiten. Je nach Stadtgröße und Verwaltungsstruktur bieten sich unterschiedliche Ansätze an, wie die Einrichtung einer Stabsstelle mit Klimaanpassungsmanager*in oder einer Matrixorganisation, die horizontale Themenbereiche vernetzt. Eine kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen ist ebenso wichtig wie deren Entwicklung.