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Alle POP

Hier finden Sie Informationen zu den in dem Stockholmer Übereinkommen und dem POP-Protokoll gelisteten POP. Die Steckbriefe enthalten eine Beschreibung der chemischen Identität und Eigenschaften sowie der früheren Verwendung des jeweiligen POP.

Die POP sind in Anhang I der EU POP-Verordnung gelistet. Einige POP sind ebenfalls in Anhang III angeführt. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.

In Deutschland werden die POP nicht gezielt hergestellt oder verwendet, es sei denn, es gelten bestehende Ausnahmen laut Anhang I Teil A der EU POP-Verordnung.


Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n89813de