Liegenschaften im allgemeinen Grundvermögen des Bundes
Der Bund ist einer der größten Eigentümer von Liegenschaften. Wie bei jedem Eigentum sind damit Rechte und Pflichten verbunden. Das allgemeine Grundvermögen des Bundes wurde von 1950 bis 2004 durch die Bundesvermögensverwaltung verwaltet. Im Jahr 2005 ging diese Aufgabe auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über.
Die BImA nimmt die ihr vom Bund übertragenen liegenschaftsbezogenen sowie sonstigen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Hierzu gehört insbesondere die Verwaltung von Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung genutzt werden (Dienstliegenschaften). Die BImA entscheidet über die Durchführung von Maßnahmen und stellt die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung. Gemäß der Ressortvereinbarung zwischen dem inzwischen zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium der Finanzen beteiligt sie die jeweils zuständige Bauverwaltung.