Artikel vom 22.12.2015 | Zuletzt geändert am 17.08.2016
Erläuterungen zum Verbot des Störens
… oder Ereignisse zu untersuchen), so liegt eine absichtliche Störung vor, die grundsätzlich verboten ist. In diesem Fall ist stets eine Ausnahmegenehmigung zu … Handelt es sich um keine absichtliche Störung, kann sie trotzdem erheblich und damit verboten sein. In diesem Fall ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Eine erhebliche und damit verbotene Störung im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 1 AUG liegt in der Regel …