Sind diese Poolreiniger sicher und geprüft?
Desinfektions- und Algenbekämpfungsmittel für die Poolhygiene unterliegen einer Zulassungspflicht. Die Biozidverordnung (Biocidal Products Regulation [EU] Nr. 528/2012, BPR) sieht die Prüfung möglicher Risiken für die Gesundheit von Anwendern und der Umwelt vor. Stellt sich im Rahmen der Bewertung heraus, dass die Produkte ein annehmbares Risiko für Mensch und Umwelt bei einer sachgerechten Anwendung aufweisen und ausreichend wirksam sind, wird das Biozidprodukt zugelassen.
Nach wie vor sind aber noch zahlreiche Desinfektions- und Algenbekämpfungsmittel auf dem Markt erhältlich, die bisher nicht behördlich geprüft wurden. Das liegt daran, dass sich nach wie vor einige in den betreffenden Produkten enthalten Wirkstoffe im EU-weiten Genehmigungsverfahren befinden. Erst wenn dieses abgeschlossen ist, müssen für die betreffenden Produkte Zulassungsanträge gestellt werden. Bereits zugelassene Biozidprodukte erkennen Sie an der Zulassungsnummer auf dem Etikett (z.B. DE-0012345-00-0000-02). Bei bisher ungeprüft verkehrsfähigen Biozidprodukten weist das Etikett lediglich eine Registrierungsnummer nach Biozidmeldeverordnung (z.B. N-12345) auf.