Hier finden Sie Informationen zu den ersten gelisteten POP, welche überwiegend als Pestizide genutzt wurden (Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen), sowie den seither gelisteten, überwiegend als Pestizide eingesetzten POP (α-Hexachlorcyclohexan, β-Hexachlorcyclohexan, Lindan, Endosulfan, Chlordecon, Pentachlorphenol und Dicofol). Ebenfalls sind POP angeführt, welche neben anderen Anwendungen auch als Pestizide eingesetzt wurden (Pentachlorbenzol). Die Steckbriefe enthalten eine Beschreibung der chemischen Identität und Eigenschaften sowie der früheren Verwendung des jeweiligen POP.
Die im Stockholmer Übereinkommen in Anlage A (Eliminierung) gelisteten Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide) waren mit Ausnahme von Mirex, Endosulfan, Pentachlorphenol, Dicofol, Pentachlorbenzol und Perfluorooctansulfonsäure in der Bundesrepublik Deutschland durch die Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 10. November 1992 (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) in ihrer Anwendung seit Jahren verboten. Pflanzenschutzmittel mit Mirex waren in Deutschland nie zugelassen. Die letzte Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit Endosulfan in Deutschland endete 1994.
POP-Pestizide sind in Anhang I der EU POP-Verordnung gelistet. Hexachlorbenzol und Pentachlorbenzol sind zusätzlich in Anhang III Teil B angeführt. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.
In Deutschland werden die POP-Pestizide nicht gezielt hergestellt oder verwendet.