sofort - 2017
- Neue Baugebietskategorie in die Baunutzungsverordnung zur Förderung der Innenentwicklung und des Flächensparens
- Weiterentwicklung des Raumordnungsgesetzes um „quantifizierte Vorgaben zur Veringerung der Flächeninanspruchnahme“
- Dauerhafte Etablierung einer eigenen Förderkulisse für das Stadtgrün
- Verstärkung von Lärm- und Geschwindigkeitskontrollen
- Finanzielle Förderung von Lärm mindernden Fahrbahnbelägen
- Konsequenter Einsatz von Lärmminderungsmaßnahmen für die Schieneninfrastruktur
- Lärmminderung durch „Soundscaping“
- Verankerung der „doppelte Innenentwicklung“ im Städtebaurecht
- Flexibilisierung der Stellplatzverordnungen und -satzungen
- Verstärkter Einsatz von Städtebaufördermitteln zum Rückbau von überdemensionierten Straßen und Parkplätzen
- Einführung einer obligatorischen UP-Vorprüfung
- Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten und vereinfachten Verfahren
- Stärkung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung
- Modellvorhaben zur besseren Berücksichtigung der „grünen und blauen Infrastruktur“ in der Planungspraxis
- Ausbau der Vorbildfunktion des Bundes
- Baulicher Lärmschutz gemäß VDI 4100
- Errichtung geeigneter Fahrradabstellanlagen
- Initiierung eines integrierten Förderprogramms Elektromobilität
- Vorrangige Förderung von leitungsgebundenen Antrieben
- Ausweisung eines Führungsnetzes für den Lkw- Schwerlastverkehr in Städten
- Durchsetzung der StVO im ießenden und ruhenden Verkehr
- Umweltkriterien bei Smart-City-Konzepten
- Verstärkte Information, Kooperation und Abstimmung zwischen benachbarten Städten bzw. zwischen Städten und ihren Umlandgemeinden