Im bodenschutzrechtlichen Vollzug sind regelmäßig Entscheidungen zu treffen, die als Grundlage eine hinreichend verlässliche Information über den Zustand und die Eigenschaften von Böden oder Bodenmaterialien benötigen. Da diese komplex zusammengesetzten Feststoffe nicht als Ganzes untersucht werden können, müssen geeignete Proben davon entnommen und stellvertretend untersucht werden.
Position des FBU zu Grundsätzen der Bodenprobenahme im bodenschutzrechtlich geregelten Bereich
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