Der 13. UVP-Kongress greift die Umsetzung des dann vorliegenden Entwurfs eines Artikelgesetzes zur Änderung des deutschen UVP-Gesetzes (UVPG) und auch anderer UVP-rechtlicher Vorschriften auf.
Durch die mit der EU-Änderungsrichtlinie in 2014 ausgelösten Anpassungserfordernisse sind die Mitgliedstaaten nunmehr in der Pflicht, bis 2017 die nationalen Gesetzgebungen anzupassen, zu ergänzen bzw. zu ändern. So werden sich auch für Deutschland im UVP-Recht und in der UVP-Praxis wesentliche Neuerungen ergeben.
Der 13. UVP-Kongress ist vom Zeitpunkt und vom Inhalt her ideal, um diese Änderungen in der breiten Rechts-, Wissenschafts- und UVP-Praxiscommunity zu diskutieren.
Neben den Themen, die direkt die Neuerungen in der UVP ansprechen, wie z. B. der Umgang mit den Aspekten globaler Klimawandel, Schutzgut menschliche Gesundheit und neues Schutzgut Fläche bzw. der Flächenverbrauch sowie Änderungen in der Umweltprüfung zur Bauleitplanung, werden auch aktuell begleitende Umweltprüfungsthemen auf dem Kongress aufgegriffen. Dazu gehören z. B. die Umweltprüfung im Kontext des Netz-und Infrastrukturausbaus oder auch die Zusammenhänge von Umweltprüfung und Artenschutz, die hochaktuell diskutiert werden.
Am Standort Bremen wird der Kongress zudem maritime Entwicklungen im Lichte der Umweltprüfung aufgreifen. Ebenso wird mit Hilfe des Kongresses eine Vernetzung der deutschen UVP-Community mit internationalen UVP-Organisationen vorangetrieben.
Alle Aspekte werden in Themenforen aufgegriffen. Der Kongress wird aber auch Workshops beinhalten, z. B. zu Themen des Stadtklimas in der UP, zur UVPVwV, zum Qualitätsmanagement (einem ebenfalls wichtigen neuen Ansatz aus der Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie), zu Umweltzielen und deren Implementationsmöglichkeiten oder auch zu Forschungsperspektiven.


