Befallsabschätzung
Die Befallsabschätzung erfolgt optisch. Ein Befall zeigt sich an der typischen bläulichen Verfärbung des Splintholzes, von Schnittflächen oder Oberflächen. Bei normaler Holzbläue besteht gewöhnlich kein Sanierungsbedarf. Da aber Bläuepilze Anzeiger für zu große Feuchtigkeit sind und diese auch anderen Holzschädlingen gute Wachstumsbedingungen bietet, ist bei einem Bläuepilz-Befall abzuklären, ob gleichzeitig wohlmöglich ein Schimmelpilzbefall vorliegt. Hier ist ggf. ein Sachverständiger einzubeziehen. Bläuepilze entwerten das Holz durch die veränderte Optik. Durch ihr Wachstum können die Bläuepilze auch Holz-Beschichtungen beschädigen und so Folgeschäden, wie Fäulnis, verursachen.
Grundsätzlich werden drei verschiedene Arten von Bläuebefall an Nadelholz unterschieden:
- Stammholzbläue oder primäre Bläue: Sie entsteht an frisch geschlagenem Holz und dringt von der sogenannten Hirn- oder Mantelfläche aus in stehende oder liegende Stämme ein.
- Schnittholzbläue (Oberflächenbläue) oder sekundäre Bläue: Sie entsteht an frisch gesägtem, zu feuchtem Holz und breitet sich nach dem Einschneiden des Holzes aus.
- Anstrichbläue oder tertiäre Bläue: Sie tritt auf, wenn getrocknetes oder verarbeitetes Holz erneut Feuchtigkeit aufnimmt, z.B. wenn Oberflächenbeschichtungen Risse bekommen, Wasser ins Holz eindringt und mit ihm Pilzsporen.
Ob Verfärbungen an Hölzern wie Konstruktionsvollholz, Balkenschichtholz oder Profilbretter zulässig sind oder nicht, regeln verschiedene DIN-Normen und Richtlinien.
Übersicht über DIN-Normen und Richtlinien bietet das Sachverständigenbüro für Holzschutz unter http://www.holzfragen.de/seiten/blaeue.html.