Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Regionalnachweisregister: Die Verwendungsregion

Das Schaubild zeigt den Ort 06844 Dessau-Roßlau, von der Gemeindegrenze wird ein 50 km-Radius gebildet. Die in diesem Radius enthaltenen Windkraftanlagen sind mit einem grünen Haken versehen, die außerhalb mit einem roten.

Der Ausgangspunkt der Regionenbestimmung ist immer der Verbrauchsort. Ein Verbrauchsort kann die Gemeinde oder das Postleitzahlengebiet sein. Um diesen Verbrauchsort herum wird eine Region aufgespannt, die sich in jede Richtung 50 Kilometer ausdehnt. Alle in dieser Region liegenden Anlagen können Regionalstrom liefern, weiter entfernte Anlagen nicht. Jede Anlage kann den Regionalstrom an verschiedene Verbrauchsorte liefern. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das den Regionalstrom liefert, verwendet die Regionalnachweise und weist damit für Verbraucher*innen den Regionalstrom in der Stromkennzeichnung aus.

Die Details zur Regionenbestimmung veröffentlicht das Umweltbundesamt jährlich im Regionenkonzept.

Quelle: Umweltbundesamt
Bild herunterladen (50,60 kB)

Die folgenden Inhalte enthalten dieses Medium:

Kurzlink: www.uba.de/m69124de