Desinfektionsmittel entfalten erst nach ausreichender Kontaktzeit ihre volle Wirkung und sollten vor der Wiederbelegung des Stalls vollständig abgetrocknet sein. Reste von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln müssen aus den Trögen entfernt werden.
Quelle: Ludger Bütfering / Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen