1997: Im Kyoto-Protokoll werden völkerrechtlich verbindliche Ziele zur Reduktion von Treibhausemissionen verabschiedet. Das Thema Anpassung an den Klimawandel spielt noch keine Rolle.
2001: Im Dritten Sachstandsbericht des IPCC wird Anpassung an den Klimawandel erstmalig als wichtiger Baustein für den Umgang mit den Folgen des Klimawandel beschrieben.
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