BENPAT

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffezum Vergrößern anklicken
REACH stands for registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals
Quelle: Umweltbundesamt

1,4-Benzenediamine, N,N'-mixed phenyl and tolyl derivs. (BENPAT) CAS-Nr. 68953-84-4

Dieser ⁠Stoff⁠ wird als Stabilisator in Gummiprodukten, z.B. in Reifen und Schläuchen verwendet und verzögert damit die Veränderung der physikalischen Eigenschaften und des Aussehens der Gummiprodukte unter Einfluss von Licht und Luftsauerstoff. BENPAT ist ein ⁠Gemisch⁠ aus drei einzelnen sehr ähnlichen Chemikalien, sogenannte Konstituenten.

BENPAT erfüllt die Kriterien für potentielle ⁠PBT⁠-Stoffe unter ⁠REACH⁠. Die ⁠Persistenz⁠ des Stoffes ist jedoch noch nicht eindeutig geklärt. Simulationstests auf Abbau sollen diese Frage klären. Die Stoffeigenschaften stellen besondere Anforderungen an die Testdurchführung. Damit die Ergebnisse auch tatsächlich verwendet werden können sind daher besondere Vorkehrungen nötig. Ein spezielles Testdesign soll dies gewährleisten.

Im Juni 2015 hat das Member State Commitee entschieden, dass die registrierungspflichtigen Unternehmen die Persistenz des Stoffes mit einem Test auf Mineralisation im Oberflächenwasser nach ⁠OECD⁠ 309 und in einem zweiten Schritt die Persistenz im Sediment nach OECD 308 prüfen sollen. Außerdem sind zusätzliche Studien und Informationen zu Wirkungen auf die Gesundheit erforderlich. Die Ergebnisse sind innerhalb von 30 Monaten vorzulegen.

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