Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge in der Bundesverwaltung (AVV Saubere Fahrzeuge) ist am 30. Dezember 2022 im Bundeanzeiger erschienen (BAnz AT 30.12.2022 B9).
Sowohl bei Beschaffungsmaßnahmen im Unterschwellen- als auch im Oberschwellenbereich hat jede Behörde des Bundes dafür Sorge zu tragen, dass bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und bestimmten Dienstleistungen die in der Anlage 1 zur AVV Saubere Fahrzeuge festgehaltenen Mindestziele gesondert erreicht werden. Aufgabe der einzelnen Ressorts ist es, die Erreichung der Mindestziele auf der Ebene ihres gesamten Geschäftsbereichs sicherzustellen. Mit der Einbeziehung von Beschaffungsmaßnahmen im Unterschwellenbereich geht die AVV Saubere Fahrzeuge über den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) hinaus.
Die zentrale Datenerhebung innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt durch die Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung. Den zentralen Beschaffungsstellen des Bundes kommt mit der Bereitstellung von Rahmenvereinbarungen eine besondere Bedeutung zu. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (KNB) ist zuständig für die Beratung der zentralen Beschaffungsstellen und der Behörden des Bundes sowie für die Bereitstellung von Informationen.