Disclaimer: Dieser Artikel ist ein Beitrag im Rahmen der Konferenz "Innenraumluft 2024" und spiegelt nicht die Meinung des Umweltbundesamtes wider. Für die Inhalte sind die genannten Autoren und Autorinnen verantwortlich.
Autor
Dr. Frank BrozowskiUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-RoßlauEmpfohlene Zitierweise: Brozowski, F. (2024). Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und holzbasierten Produkten: a) Aktuelles zu nationalen und europäischen Regelungen. Beitrag A46a zur Fachtagung „Innenraumluft 2024 - Messen, Bewerten und Gesundes Wohnen“, 6.-8. Mai 2024, Dessau-Roßlau. https://www.umweltbundesamt.de/irl2024-a46a
Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und holzbasierten Produkten
a) Aktuelles zu nationalen und europäischen Regelungen
Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und holzbasierten Produkten sind auch heute noch in Bezug auf die Innenraumluftqualität relevant.
Das UBA hat in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Instituten unter Beteiligung der Industrie vor einigen Jahren auf nationaler Ebene ein neues Prüfverfahren für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und holzbasierten Möbeln erarbeitet, welches seit Anfang 2020 angewandt wird.
Die Europäische Kommission hat die „Verordnung (EU) 2023/1464 vom 14. Juli 2023 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Formaldehyd- und Formaldehydabspaltern“ veröffentlicht. Diese tritt u.a. für Holzwerkstoffe und holzbasierte Möbel am 6. August 2026 in Kraft.
Dass es mit dieser neuen Verordnung endlich eine EU-weite Regelung zu Formaldehydemissionen gibt, bewertet das Umweltbundesamt (UBA) als sehr erfreulich. Die konkrete Umsetzung betreffend hat das UBA jedoch ein paar „Schwachstellen“ identifiziert, die es im weiteren Prozess zu lösen gilt.