Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Inventare zu nationalen Treibhausgasemissionen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Gemäß Entscheidung 24/CP.19 müssen alle im ANNEX I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Staaten jährlich einen Nationalen Inventarbericht (NIR) erstellen und übermitteln, der detaillierte und vollständige Angaben über den gesamten Prozess der Erstellung der Treibhausgasinventare bereitstellt. Durch diesen Bericht soll die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Inventare sichergestellt und der unabhängige Überprüfungsprozess unterstützt werden.

                            
          
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              Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris 2024
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2022
Reihe
        
          Climate Change                      | 38/2024                  
      Seitenzahl
        984
      Erscheinungsjahr
        
      Autor(en)
        Umweltbundesamt
      Sprache
        Deutsch
      Andere Sprachen
        
      Verlag
        Umweltbundesamt
      Dateigröße
        57018 KB
      Preis
                0,00 €
              Druckversion
        nicht lieferbar
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