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F-Gase

Wie geht es der Umwelt?

Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“)

Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor. weiterlesen

News zum Thema Klima | Energie und Verkehr

Die Bahn kühlt mit natürlichem Kältemittel

Bild einer Propan-Klimaanlage auf dem Regionalzug im DB Regio Werk in Würzburg

Brennbare natürliche Kältemittel zur Bahnklimatisierung waren bisher ein Tabu für die Bahn. In einem Feldversuch konnte jetzt die Machbarkeit eines solchen Konzeptes aufgezeigt werden. Ein Personenzug mit einer Propan-Klimaanlage verkehrte ein Jahr im Linienverkehr. Die Propan-Anlage ist energetisch mindestens genauso effizient wie die Anlage mit dem herkömmlichen fluorierten Kältemittel. weiterlesen

Klima | Energie

Abschnitt 12: Berichterstattung

Grundsätzlich hat die Berichterstattung innerhalb der durch Art. 19 der Verordnung (EU) 2024/573 vorgegebenen Fristen über das von der Kommission bereitgestellte Portal zu erfolgen. Möchte ein Hersteller, Ein- oder Ausführer die eingetragenen Informationen korrigieren, so kann er die Korrektur nach dem von der Kommission festgelegten Stichtag nicht mehr selbst über das Portal vornehmen. In diesen… weiterlesen

Klima | Energie

Häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gas-Verordnung

Häufig gestellte Fragen als FAQ abgekürzt

Am 11.03.2024 trat die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Sie regelt Betreiberpflichten und fordert neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker. In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Umweltbundesamt (UBA) erste Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Verordnung veröffentlicht. weiterlesen

Klima | Energie

Abschnitt 8: Kennzeichnung

Zum 1. Januar 2025 werden die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 durch die der Verordnung (EU) 2024/573 abgelöst. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Kennzeichnung nicht nur beim Inverkehrbringen, d.h. der erstmaligen Lieferung oder Bereitstellung auf dem Markt gilt, sondern auch für die anschließende Lieferung oder Bereitstellung. weiterlesen

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Für Mensch und Umwelt