Geänderte EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2018
Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.
Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.
Die Europäische Kommission hat am 03. Oktober 2017 eine Mitteilung mit Vorschlägen für die Verbesserung der öffentlichen Beschaffung (sog. Vergabepaket) veröffentlicht. Sie enthält konkrete Maßnahmen, die aus Sicht der Kommission sinnvoll und notwendig sind, die öffentliche Beschaffung zu verbessern.
Im April vergangenen Jahres trat das reformierte Vergaberecht für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft. Das aktualisierte „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ des Umweltbundesamtes geht auf die neuen rechtlichen Regelungen ein und zeigt auf, wie bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf Umweltkriterien geachtet werden kann.
Nach der im vergangenen Jahr erfolgten Reform der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wird nun die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert: Am 7. Februar 2017 ist die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Nach ersten Gesprächen mit den Bundesministerien und den Ländern veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun einen Diskussionsentwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
Nachdem bereits am 25. Februar 2016 der Bundestag die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts gebilligt hat, stimmte am 18. März 2016 der Bundesrat der Verordnung zu. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt in Kürze. Damit kann die Reform des Vergaberechts rechtzeitig zum Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinien am 18. April 2016 in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts wurde im Dezember 2015 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz wird durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden. Diese sind in der am 20. Januar 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zusammengefasst.
Institutionen, die bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen auch auf die Umwelt achten, handeln vorbildlich und können oft, etwa durch die Entscheidung für energieeffiziente Geräte, auch noch Geld sparen. Mehrere neue Arbeitshilfen des UBA zeigen, wie es geht.