Geänderte EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2018
Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.
Ab dem 1. Januar 2018 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben.
Die neuen Schwellenwerte sind in den Verordnungen (EU) der Kommission vom 18. Dezember 2017 (ABl. L 337 vom 19.12.2017) wie folgt festgesetzt:
Die EU-Vorschriften gelten durch die Verweisung in den Vergabeordnungen unmittelbar. Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist daher nicht erforderlich.