Die UVgO soll die derzeit geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen. Der BMWi-Diskussionsentwurf folgt strukturell der neuen Vergabeverordnung (VgV), so dass öffentliche Auftraggeber wie auch die Unternehmen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ähnliche Regeln beachten müssen. Wie schon im sogenannten Oberschwellenbereich wurden jetzt auch hier diverse Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten integriert.
Das BMWi beabsichtigt, die Öffentlichkeit, insbesondere die Verbände, zu dem Entwurf zu konsultieren. Die neuen Regelungen für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte sollen durch Bund und Länder nach Einigung auf einen finalen Text Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden.