Neues zur Reform des Vergaberechts

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts wurde im Dezember 2015 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz wird durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden. Diese sind in der am 20. Januar 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zusammengefasst.

Die Verordnung wird nun dem Bundestag zugeleitet. Danach muss auch der Bundesrat zustimmen.

Da die Frist für die Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien im April 2016 abläuft, muss die Reform des deutschen Vergaberechts bis spätestens 18. April 2016 in Kraft treten.

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Schlagworte:
 Vergaberecht  Öffentliche Vergabe