Bei der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien können diese als Mikroverunreinigungen auf verschiedenen Wegen in das Grundwasser, die Flüsse, die Seen und die Meere gelangen: Durch Abwässer aus Kläranlagen, Abschwemmung aus Böden, Auswaschung über Niederschläge, Versickerung oder Direktanwendung im Gewässer.
UBA-Empfehlungen
Das Umweltbundesamt hat die Eintragspfade analysiert, kritische Stoffeigenschaften benannt und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Es zeigt sich: Nur eine Kombination von Maßnahmen bei der Herstellung, bei den Verwendungen und der Abwasserbehandlung kann einen umfassenden Schutz bewirken.
In den einzelnen Stoffbereichen sind folgenden Ansätze sinnvoll:
Arzneimittel: Für eine wirksame Kontrolle bei der Zulassung müssen die herstellenden Unternehmen alle Umweltdaten für eine Stoffbewertung offenlegen. Dies gilt auch für Arzneimittelwirkstoffe, die bereits lange auf dem Markt sind. Zudem sollte die Forschung zu umweltverträglichen Wirkstoffen verstärkt werden. Tierarzneimittelwirkstoffe mit schädlichen Umwelteigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) sollten generell nicht zugelassen werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker müssen besser über die Umweltaspekte von Arzneimitteln informiert werden. Auch Patientinnen und Patienten müssen besser darüber aufgeklärt werden, das Arzneimittel nicht über Spüle und Toilette entsorgt werden dürfen.
Pflanzenschutzmittel (PSM): Insgesamt sollten deutlich weniger chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Dafür müssen der Ökolandbau ausgebaut und vorsorgende Maßnahmen im konventionellen Anbau, z.B. eine erweiterte Fruchtfolge, umgesetzt werden. Um Einträge in Gewässer bei und nach der Ausbringung zu minimieren, sollten dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen entlang der Flüsse und Bäche angelegt werden, auf denen der Einsatz von PSM verboten ist. Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sollte Technik zum Einsatz kommen, die eine möglichst zielgenaue, verlustfreie und saubere Ausbringung gewährleistet.
Biozide (Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Desinfektion und zum Materialschutz): Generell sollte der Einsatz von Bioziden auf das notwendige Maß minimiert werden. Einzelne Anwendungsbeschränkungen und Auflagen bei der Zulassung von Bioziden reichen nicht aus. Zusätzlich müssen belastbare Daten zu den Verkaufs- und Verwendungsmengen erhoben, Umweltbelastungen systematisch überwacht sowie übergreifende Vorgaben für den umwelt- und sachgerechten Gebrauch von Bioziden erlassen werden.
Abwasser: Da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen längeren Vorlauf brauchen und nicht alle Einträge von Mikroverunreinigungen verhindern können, muss auch bei der Abwasseraufbereitung angesetzt werden. Chemikalien aus verschiedenen Anwendungen gelangen in die kommunalen Kläranlagen. Mit einer vierten Reinigungsstufe könnte deren Eintrag in die Gewässer effizient reduziert werden. UBA-Schätzungen gehen von Mehrkosten von durchschnittlich 16 Euro pro Person und Jahr für den Ausbau der großen Kläranlagen in Deutschland aus.
Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags von Mikroverunreinigungen sind mit Kosten verbunden. Studien zur möglichen Ausgestaltung einer Pflanzenschutzmittel- und einer Arzneimittelabgabe sowie zur Ertüchtigung der Abwasserabgabe und deren Impulse für die Finanzierung von weitergehenden Reinigungstechnologien haben bereits wichtige Grundlagen für die weitere fachliche Diskussion gelegt. Für die Novellierung der Abwasserabgabe gab es schon sehr konkrete Vorschläge, die in der nächsten Legislaturperiode weiterverfolgt werden sollten.