Tierarzneimittel können auch auf direktem Weg unerwünscht in die Umwelt gelangen. Diese sogenannten Verschleppungen von Tierarzneimitteln sind eine unnötige Verschwendung, da die Arzneimittel keinen therapeutischen Nutzen für die erkrankten Tiere haben, unerwünschte Nebenwirkungen auslösen können, die Gesundheit von Anwendern und Anwenderinnen gefährden können und die Umwelt belasten. Die Verschleppung von Antibiotika fördert zudem die Entwicklung von Resistenzen bei Mensch, Tier und in der Umwelt.
Die Leitlinie „Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich“(2) enthält wertvolle Hinweise, was vor, während und nach der oralen Verabreichung von Tierarzneimitteln über das Futter oder die Tränke zu beachten ist. Ein HACCP-Konzept(3) (Hazard Analysis Critical Control Point, Deutsch: Risiko-Analyse kritischer Kontroll-Punkte) kann darüber hinaus die Identifizierung betrieblicher Risiken der Arzneimittelverschleppung unterstützen. Mögliche Tierarzneimittelrückstände in Gülle, Abwasser oder in Lebensmitteln sollten im HACCP-Konzept aufgenommen werden. Das Konzept muss in Zusammenarbeit mit der Tierärztin oder dem Tierarzt erstellt werden.
Verschleppung durch Staub
Bei oraler Medikamentengabe über trockenes Futter und dem Mischen von Tierarzneimittelpulver mit dem Futter entsteht Staub. Dieser Staub trägt zur Wirkstoffverschleppung in die Umwelt und auf andere Tiere bei. Untersuchungen bestätigten, dass auch die Tiere einer Bucht, die nicht behandelt wurden, nach einigen Behandlungstagen den Wirkstoff oder seine Abbauprodukte ausschieden(4). Ebenso sind Menschen dem wirkstoffdurchsetzten Staub ausgesetzt. Diese Verschleppung wird durch die Verwendung von granulatförmigen Tierarzneimitteln (Pellets) verringert. Auf die Verordnung von Granulat statt Pulver kann der Tierarzt/-ärztin gezielt angesprochen werden (siehe: Umweltaspekte bei Verordnung von Tierarzneimitteln). Die Wirkstoffverschleppung wird zudem durch das langsame, staubvermeidende Mischen von Futter und Tierarzneimittel und die Nutzung geschlossener Dosierautomaten verringert.
Verschleppung durch Spülwasser
Insbesondere bei oraler Gabe kommen Geräte und Einrichtungen wie Tröge, Rohre, Schaufeln oder Eimer mit dem Tierarzneimittel in Berührung. Verschleppungen auf andere Tiere können durch die vollständige Entleerung der Fütterungs- und Transportsysteme, sowie anschließende ordnungsgemäße Reinigung vermieden werden.
Nach der Verabreichung des Tierarzneimittels über das Tränkwasser können die Wirkstoffe beim Spülen der Leitungen in die Umwelt gelangen (siehe: Tränkwasserversorgung im Stall). Tränkensysteme mit Ringleitungen verringern Verschleppungen, da sie weniger Spülwasser als Stichleitungen benötigen. Die Verwendung von Dosierbottichen oder die Installation einer separaten Leitung für tierarzneimittelhaltiges Tränkwasser sind weitere Alternativen zur Reduzierung von Verschleppung. Nach der oralen Verabreichung von Tierarzneimitteln sollten die tierarzneimittelhaltigen Reste von Futter und Tränkwasser sowie das Reinigungswasser umweltverträglich entsorgt werden. Notfalls kann das Reinigungswasser der Gülle beigemengt werden.
Verschleppung durch Anhaftung
Tierarzneimittel können durch Anhaftungen an Kleidung und Arbeitsgeräten verschleppt werden. Hygiene und günstige Arbeitsabläufe verringern nicht nur die Verschleppung von Tierarzneimitteln sondern auch die Übertragung von Krankheiten und schützen die im Stall arbeitenden Menschen.
Zur Verminderung der Verschleppung kann die getrennte Haltung der behandlungsbedürftigen Tiere beitragen. Ergänzend empfiehlt es sich, die Arbeitsabläufe von den gesunden zu den kranken Tieren hin zu organisieren und die Tierarzneimittelgabe als letzten Arbeitsschritt vor der Reinigung von Geräten und Kleidung einzuplanen.
Der positive Umwelteffekt der Getrennthaltung wird durch die Verwendung separater Arbeits- oder Schutzkleidung und Geräte (z. B. Schaufel, Litermaß, Schneebesen) sowie deren Markierung verstärkt.
Auch Tiere im Stall wie Hunde, Katzen, Vögel oder Schadnager tragen zur Verschleppung bei und können selbst durch die Aufnahme von Tierarzneimitteln Schaden nehmen. Die Bekämpfung von Schadnagern und ein Fernhalten produktionsfremder Tiere kann die Verschleppung vermeiden.
Verschleppung durch produktionsfremde Tiere
Auch Tiere im Stall wie Hunde, Katzen, Vögel oder Schadnager tragen zur Verschleppung bei und können selbst durch die Aufnahme von Tierarzneimitteln Schaden nehmen. Die Bekämpfung von Schadnagern und ein Fern-halten produktionsfremder Tiere kann die Verschleppung vermeiden. In Audits werden unter den Kriterien zur Futtermittelsicherheit Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern von gängigen Standardsgebern verlangt (z.B. QM-Standard Kriterienkatalog gültig ab 01.01.2023, siehe 4.7).
Verschleppung durch Tierprodukte während der Wartezeit
Muss nach Gabe von Arzneimitteln eine Wartezeit eingehalten werden, fällt bei Milchkühen Sperrmilch an. Diese Milch sollte nicht vertränkt werden (siehe: Reduktion tierarzneimittelhaltiger Sperrmilch).