Pflanzenschutzmittel möglichst selten und umweltschonend einsetzen
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Umweltbundesamt
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- Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie Pflanzenschutzmittel einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.
- Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.
- Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.
- Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und beachten Sie genau die Packungsbeilage.
- Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.
Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein Pflanzenschutzmittel nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:
Halten Sie sich an die Regeln:
Grundsätzlich gilt: Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Die passende Witterung: Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.
Was noch zu beachten ist:
Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in DIESEM Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.
Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. Herbizide aus China mit dem Wirkstoff Glufosinat. Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.
Haben Sie noch weitere Fragen? Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:
Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer Broschüre des BVL.
Umweltsituation: Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden, können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren Toxizität, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das UBA bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige Defizite. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als problematisch erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die Biodiversität und auf Bodenorganismen haben. Außerdem finden sich im Grundwasser sowie in Oberflächengewässern mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der Luft und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.