Pflanzenschutzmittel möglichst selten und umweltschonend einsetzen

Eine Hand sprüht Flüssigkeit aus einer rosa Sprühflasche auf Pflanzenblätter, die von schwarzen Blattläusen befallen sind, im Freien in einem Garten.zum Vergrößern anklicken
Geeignete Pflanzenschutzmittel müssen genau ausgewählt werden.
Quelle: Richard / Adobe Stock

Inhaltsverzeichnis

 

So verwenden Sie Pflanzenschutzmittel richtig

  • Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.
  • Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.
  • Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.
  • Verwenden Sie ⁠nur zugelassene Pflanzenschutzmittel⁠ und beachten Sie genau die Packungsbeilage.
  • Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.
 

Gewusst wie

Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein Pflanzenschutzmittel⁠ nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:

  • Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.
  • Nutzen Sie vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z.B. Fruchtfolgen, zur Gesunderhaltung Ihrer Pflanzen.
  • Pflanzenschutzmittel⁠ sollten nur in Ausnahmen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und mit massiven Schäden zu rechnen ist.
  • Manche Schäden sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Hier wären die Nachteile beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegebenenfalls größer als der Nutzen.
  • Es müssen nicht immer Pflanzenschutzmittel sein. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit Pflanzenstärkungsmitteln oder mit dem Einsatz von Grundstoffen zu erreichen ist. ⁠Pflanzenstärkungsmittel⁠ dienen der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen. Das sind zum Beispiel Ackerschachtelhalmextrakt, Knoblauchspray oder Wundtinkturen. Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Das sind zum Beispiel Lebensmittel wie Bier, Sonnenblumenöl oder Brennnesseln.
  • Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, um viele Nützlinge anzulocken.
Verschiedene Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln
Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln
Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet)

Halten Sie sich an die Regeln: 

  • Verwenden Sie nur ⁠Pflanzenschutzmittel⁠, die in Deutschland zugelassen sind. In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie alle zugelassenen Mittel und deren Anwendungsbestimmungen. Hier können Sie nach unterschiedlichen Kriterien suchen, z.B. nach Wirkstoffen, Kulturen oder Schadorganismen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig" versehen sind.
  • Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Verkäufer*innen sind gesetzlich verpflichtet, Sie beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das gilt auch für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln.
  • Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit.
  • Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und nur gegen die Schaderreger, für die sie explizit zugelassen sind.
  • Beachten Sie die vorgegebene Menge. Verwenden Sie nicht mehr oder weniger, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.
  • Tragen Sie die empfohlene Schutzausrüstung.
  • Halten Sie vor der Ernte die vorgegebenen Wartezeiten ein. Die Wartezeiten werden vom Bundesamt für Risikobewertung (⁠BfR⁠) so berechnet, dass die zulässigen Rückstandsgehalte nicht überschritten werden.
  • Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel, ihr Einsatz ist verboten.
Gebrauchsanleitung eines HuK-Mittels
Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels

Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."

Quelle: Martin Hommes
 

Grundsätzlich gilt: Pflanzenschutzmittel⁠ dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Die passende Witterung: Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.

  • Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.
  • Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Auch hohe UV-Strahlung beschleunigt den Abbau einiger Pflanzenschutzmittel.
  • Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Durch Wind kann der Sprühnebel verweht werden.
  • Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.
Windsack
Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden.
Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
 

Hintergrund

Was noch zu beachten ist:

  • Lagern Sie ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ immer in der Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren.
  • Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll, aber niemals in der Toilette, im Garten, im Gully, im Hausmüll oder in der Natur! Das Gesetz sieht Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor.
Umwelt-Checkliste für Pflanzenschutz im Hobbygarten mit einem bärtigen Mann mit Brille und Hut, der die Rosen schneidet im Hintergrund
Checkliste für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Garten
Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet)
 

Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in DIESEM Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.

Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. ⁠Herbizide⁠ aus China mit dem Wirkstoff Glufosinat. Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.

Haben Sie noch weitere Fragen? Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:

 

Hintergrund

Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer Broschüre des BVL.

Umweltsituation: ⁠Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden,⁠ können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren ⁠Toxizität⁠, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das ⁠UBA⁠ bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige Defizite. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als problematisch erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die Biodiversität und auf Bodenorganismen haben. Außerdem finden sich im Grundwasser sowie in Oberflächengewässern mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der Luft und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.

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