Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit
- deren nachhaltige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der Produktion von Biomasse sichergestellt wird,
- der Verlust an Bodenmaterial und Treibhausgasemissionen aus Böden reduziert (insbesondere bei entwässerten Moor- und Auenböden) und die Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff erhalten und verbessert wird,
- die Vielfalt der Bodenorganismen als Genreservoir und Motor vieler im Boden ablaufender Prozesse erkannt, geschützt und, falls erforderlich, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird und
- die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, für Siedlungen und Infrastrukturen sowie für den Hochwasserschutz und die Wasserversorgung der Bevölkerung und Industrie abgemildert werden.
Die KBU-Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise:
- die Erweiterung der Vorsorgepflichten, so dass Bodenschädigungen wie Versiegelung, Erosion, Verdichtung oder der Eintrag persistenter Schadstoffe minimiert werden.
- Maßnahmenprogramme des Bundes und der Länder zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sowie
- ein erforderliches Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Verringerung der Schadstoffeinträge durch langlebige und schwer abbaubare Chemikalien wie zum Beispiel Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (unter anderem in Verpackungen) sowie im Menschen nachweisbar.