Emissionshandel: Europäischer Gerichtshof-Urteil zu Sanktionen
Wer als emissionshandelspflichtiger Luftfahrzeugbetreiber oder Betreiber einer stationären emissionshandelspflichtigen Anlage nicht die nötige Zahl an Emissionsberechtigungen abgibt, muss mit Sanktionen rechnen. Eine Zahlungspflicht von 100 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2-Äquivalente, für die keine Zertifikate abgegeben wurden, hat der Europäische Gerichtshof jüngst für verhältnismäßig erklärt.