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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

UBA-Studie: Bessere Durchsetzung des Umweltrechts

Eine Statue der Justizia

Ein guter Vollzug des Umweltrechts ist unerlässlich für dessen Wirksamkeit. Welche Unterstützung sich Vollzugsfachleute dabei wünschen, zeigt eine Studie im Auftrag des UBA: nicht unbedingt Rechtsänderungen, sondern neben einer ausreichenden Ausstattung vor allem mehr Austausch und Kooperation der Behörden sowie bessere Informationen für Vollzugsbehörden, Anlagenbetreiber und Öffentlichkeit.

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Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Entwicklung der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle und anderer genehmigungspflichtiger Abfälle 1995-2023

Die aktuellen Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung notifizierungspflichtiger Abfälle für das Jahr 2016 sowie Daten zur Aufdeckung und Ahndung illegaler Abfallverbringung für das Jahr 2015 sind veröffentlicht.

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Grenzüberschreitende Abfallstatistik

Entwicklung der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle und anderer genehmigungspflichtiger Abfälle 1995-2023

Die für Deutschland veröffentlichten Daten zum grenzüberschreitenden Transport von Abfällen zeigen, dass dieser überwiegend zwischen Nachbarstaaten stattfindet. Wobei insbesondere Abfälle aus dem grenznahen Raum ausgeführt werden. Die durchschnittliche Transportentfernung zwischen dem Ort, wo der Abfall anfiel, und der Entsorgung liegt im Mittel unter 500 Kilometer.

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Notifizierungsverfahren

Altautos auf einem Schrottplatz

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, die nicht auf der "Grünen Liste" aufgeführt ist, unterliegt dem Notifizierungsverfahren. Dies gilt ebenfalls für Abfälle, die genehmigungspflichtig sind.

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Informationspflichten

Gebündeltes Altpapier und Pappe

Abfälle der sogenannten "Grünen Liste" können ohne Genehmigung grenzüberschreitend verbracht werden. Die Verbringung muss mit dem Formular "Versandinformationen" dokumentiert werden. Die Versandinformationen sind mitzuführen. Dies gilt, sofern die ergänzenden Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1418/2007 nichts anderes bestimmen.

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Anlaufstelle Basler Übereinkommen

Müllauto

Die Anlaufstelle Basler Übereinkommen im UBA wurde auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes eingerichtet. Sie hat insbesondere die Aufgabe, über die Abfallverbringung durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), sowie Informationsanfragen zu beantworten und Behörden und die Wirtschaft zu beraten.

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Rechtliche Grundlagen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung

goldenes Paragraphenzeichen umgeben von grauen und weißen Paragraphenzeichen

Das Recht der grenzüberschreitenden Abfallverbringung baut auf dem Basler Übereinkommen auf. Es wird in der Europäischen Union mit einer unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltenden Verordnung umgesetzt. Dabei wurde der OECD Ratsbeschluss berücksichtigt.

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Kurzlink: www.uba.de/t729de