UBA-Studie: Bessere Durchsetzung des Umweltrechts

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Wie kann das europäische Umweltrecht in Deutschland besser eingehalten werden?
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Ein guter Vollzug des Umweltrechts ist unerlässlich für dessen Wirksamkeit. Welche Unterstützung sich Vollzugsfachleute dabei wünschen, zeigt eine Studie im Auftrag des UBA: nicht unbedingt Rechtsänderungen, sondern neben einer ausreichenden Ausstattung vor allem mehr Austausch und Kooperation der Behörden sowie bessere Informationen für Vollzugsbehörden, Anlagenbetreiber und Öffentlichkeit.

Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung des europäischen Umweltrechts (sog. compliance assurance) zu verbessern. Die Studie „Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen“ trägt dazu bei, die praktischen Auswirkungen möglicher Veränderungen im europäischen Recht für das deutsche Umsetzungs- und Vollzugssystem zur erkennen. Dies schließt auch etwaige unnötige Belastungen von Vollzugsbehörden ein. Hierzu sind die Einschätzungen der zuständigen Fachleute in den Vollzugbehörden unverzichtbar.

Für die Studie im Auftrag des ⁠UBA⁠ und des Bundesumweltministeriums wurde der Dialog mit Vollzugsfachleuten gesucht. Inhaltlicher Schwerpunkt der vier regionalen Dialogveranstaltungen in Dortmund, Berlin, Speyer und Hamburg: Herausforderungen, denen sich der Umweltvollzug gegenübersieht und mögliche Ansätze, diesen zu begegnen. Grundlage waren eine verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Hintergrundstudie und eine Online-Befragung von Vollzugsfachleuten.

Die Studie, die Ergebnisse der Onlinebefragung und der Dialogveranstaltungen, deren Auswertung  sowie die Empfehlungen des Forschungsteams zur Unterstützung des Vollzugs sind im Abschlussbericht zusammengestellt.