Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Entwicklung der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle und anderer genehmigungspflichtiger Abfälle 1995-2023zum Vergrößern anklicken
Zeitreihe notifizierungspflichtige Abfälle
Quelle: Umweltbundesamt

Die aktuellen Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung notifizierungspflichtiger Abfälle für das Jahr 2016 sowie Daten zur Aufdeckung und Ahndung illegaler Abfallverbringung für das Jahr 2015 sind veröffentlicht.

Die größten Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren gab es bei der Durchfuhr von Abfällen. Insgesamt wurden 2016 rund 1,9 Millionen Tonnen im Transit durch Deutschland transportiert. Das ist sechsmal so viel wie vor 10 Jahren. Diese Transporte unterliegen ebenso wie Im- und Exporte der behördlichen Überwachung – müssen also angemeldet und genehmigt, ihre Übernahme und Entsorgung bestätigt werden.

Die Abfallimportmenge liegt 2016 das dritte Jahr in Folge bei 6,5 Millionen Tonnen. Der Export hat sich gegenüber dem Jahr 2010 auf 3 Millionen verdoppelt. Durchfuhr, Import und Export bleiben gegenüber dem gesamten Abfallaufkommen relativ gering. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 408 Millionen Tonnen bei Entsorgungsanlagen in Deutschland angeliefert.

Auch die Zahl der Gerichtsurteile zu illegaler Verbringung bleibt relativ konstant. Die Verfolgung der illegalen Abfallverbringung führte im Jahr 2015 zu 44 Gerichtsurteilen mit Geldstrafen von maximal 5000 € sowie zu Ordnungswidrigkeitsverfahren. Freiheitsstrafen wurden nicht verhängt.

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 Abfall  Elektroaltgeräte  Altfahrzeuge  Abfallverbringung  Umweltstrafrecht  Export  import