Was sind Risikominderungsmaßnahmen (RMM)?
Werden im Rahmen der EU-weiten Bewertung für Biozid-Wirkstoffe oder bei der Zulassung von Biozidprodukten Risiken für unannehmbare Wirkungen auf Menschen, Tiere und/oder die Umwelt ermittelt, so darf dieser Wirkstoff bzw. das Produkt nur eingesetzt werden, wenn diese Risiken mit geeigneten Maßnahmen (Risikominderungsmaßnahmen, RMM) ausreichend reduziert werden können. Dies geschieht zum Beispiel …