Umweltverträgliche Nutzung von Bioziden fördern: Neue Vorschläge
Damit Biozidprodukte Mensch und Umwelt nicht schaden, kommt es darauf an, sie sinnvoll einzusetzen. Wie das erreicht werden kann, hat das UBA untersuchen lassen.
Damit Biozidprodukte Mensch und Umwelt nicht schaden, kommt es darauf an, sie sinnvoll einzusetzen. Wie das erreicht werden kann, hat das UBA untersuchen lassen.
Das aus Kohlenteer gewonnene Kreosot ist für Umwelt und Gesundheit problematisch. Seine Bestandteile reichern sich in der Umwelt an, sind sehr schwer abbaubar, giftig oder sogar krebserzeugend. EU-Mitgliedsstaaten dürfen Kreosot-haltige Biozid-Produkte deshalb nur für Anwendungen zulassen, für die sie keine geeigneten Alternativen sehen. Welche Anwendungen das sind, klärte ein UBA-Gutachten.
Wie kann der Eintrag von Arzneimittelrückständen, Bioziden, Haushaltschemikalien und anderen Einsatzstoffen aus Gewerbe und Industrie – so genannte Mikroschadstoffe – in die Gewässer wirkungsvoll und kostengünstig reduziert werden? Ein Forschungsprojekt des UBA liefert erste Ergebnisse für zwölf beispielhaft ausgewählte Stoffe aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen.
Rodentizide mit Antikoagulanzien der 2. Generation (SGAR) dürfen nur von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden. Für diese Verwender ist der Anwendungsbereich nicht eingeschränkt. Die Bekämpfung kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erfolgen. Bei der Anwendung ist die „Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien durch geschulte …
Rodentizide mit Antikoagulanzien der 1. Generation (FGAR), d. h. Produkte mit den Wirkstoffen Warfarin, Coumatetralyl oder Chlorophacinon, werden auch weiterhin zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen. Dies gilt allerdings nicht für Produkte, die als reproduktionstoxisch eingestuft sind. Die Anwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien der 1. Generation durch die breite …
Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus …
Vor allem bei der Bekämpfung von vereinzelt auftretenden Nagetieren im Innenbereich sind Fallen grundsätzlich dem Einsatz von Biozidprodukten vorzuziehen. Besonders geeignete Anwendungsorte sind beispielsweise Privathaushalte und kleine Gewerberäume. Der Einsatz von Bioziden ist das letzte Mittel der Wahl und sollte immer auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden.
Die GfA ist eine Zusammenstellung von Anwendungsbestimmungen und Risikominderungsmaßnahmen, die im Rahmen der Biozidprodukt-Zulassung für die Verwendung von antikoagulanten Rodentiziden verbindlich festgelegt wurden. Ihr Zweck ist es, die mit der Verwendung von Antikoagulanzien verbundenen Risiken weitestgehend zu minimieren und die Nagetierbekämpfung möglichst wirksam und nachhaltig zu machen …