Willkommen beim Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energien des Umweltbundesamtes. Nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz darf ein Elektrizitätsversorger seit Januar 2013 Strom nur dann als solchen aus sonstigen erneuerbaren Energien kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, soweit er dafür Herkunftsnachweise beim HKNR entwertet hat! weiterlesen
Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energien
