1H-Benzotriazol wurde vom „Gremium zur Bewertung der Relevanz von Spurenstoffen“ als relevanter Spurenstoff eingestuft. Im November 2020 startete der „Runde Tisch 1H-Benzotriazol“ unter Beteiligung von Expertinnen*Experten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), des Umweltbundesamtes (UBA), von Umweltbehörden der Länder und Kommunen, der Wasserwirtschaft, der Umweltverbände (BBU), der Stiftung Warentest und der Industrie. Es wurden zehn Treffen abgehalten.
Benzotriazol ist eine Industriechemikalie, welche eine breite Anwendung hat. Unter anderem wird sie als Korrosionsschutz von Buntmetallen in der Metallverarbeitung, in Kühlanlagen aber auch in Geschirrspülmitteln in privaten (Silberschutz) und professionellen Anwendungsbereichen (Anlagenschutz) eingesetzt. Unter dem Begriff Benzotriazol werden die drei Benzotriazole 1H-Benzotriazol (CAS-Nr. 95-14-7), 4-Methyl-1H-Benzotriazol (CAS-Nr. 29878-31-7) und 5-Methyl-1H-Benzotriazol (CAS-Nr. 136-85-6) zusammengefasst. Eine Mischung der letzten beiden Verbindungen wird auch als Tolyltriazol bezeichnet.
Im Verlaufe der Beratungen und des Informations- und Wissensaustausches wurde ein Symposium organisiert. Dort trafen sich Stakeholder mit weiteren Experten*Expertinnen, um das Wissen um Eintragspfade, Quellen und Senken von Benzotriazol zu vertiefen.
Der Runde Tisch ist im Juni 2023 abgeschlossen worden und den Abschlussbericht zusammen mit dem Informationsdokument zur Verringerung des Eintrages von Benzotriazol finden Sie hier auf der Seite. Anders als bei den Runden Tischen der Arzneimittel (Diclofenac und Röntgenkontrastmittel) sind die Anwendungen von Industriechemikalien sehr vielfältig und hinsichtlich ihrer Relevanz für die aquatische Umwelt dementsprechend zu prüfen. Insofern gibt das nun vorgelegte Abschlussdokument einen guten Überblick, über die verfolgten Handlungsstränge des Runden Tisches 1H-Benzotriazol.
* Das Abschlussdokument und das Informationsdokument sind Ergebnisse des Runden Tisches 1H-Benzotriazol und mit den Teilnehmenden des Rundes Tisches abgestimmt. Daher geben diese nicht die Meinung des Umweltbundesamtes und Spurenstoffzentrums wieder.
Erfolg für den „Runden Tisch 1H-Benzotriazol“: Die Stiftung Warentest bewertet den Einsatz von Benzotriazol in Geschirrspülmaschinenmitteln
In der Ausgabe Test 8/2023 der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ wurden Geschirrspülmaschinentabs umfassend untersucht. Dabei wurde in der Kategorie „Gewässerbelastung“ ein neues Bewertungskriterium aufgenommen: Der Einsatz von Triazolen und damit auch des als relevant eingestuften Spurenstoffes 1H-Benzotriazol führt maximal zu einer Bewertung mit der Note 4,0 bzw. „ausreichend“. Diese Bewertung bewirkt auch eine Abwertung im Gesamtqualitätsurteil, das maximal einen Notenpunkt von der Bewertung in der Kategorie „Gewässerbelastung“ abweichen darf. Daher erreichen Geschirrspülmaschinentabs, die den relevanten Spurenstoff 1H-Benzotriazol als Silberschutzmittel enthalten, bestenfalls die Gesamtbewertung „befriedigend“ (Note 3,0).
Die Silberschutzleistung von Geschirrspültabs wird weiterhin in der Kategorie „Materialschonung“ bewertet, da nach Recherchen der Stiftung Warentest mehr als 10 % der deutschen Haushalte ihr Silberbesteck in der Geschirrspülmaschine reinigen. Neben einer Abwertung aufgrund der Gewässerbelastung kann es daher auch zu einer Abwertung des Gesamturteils aufgrund schlechter Ergebnisse beim Silberschutz kommen. Generell rät die Stiftung Warentest jedoch davon ab, Silberbesteck in der Spülmaschine zu reinigen.
Wie die Bewertung der Stiftung Warentest weiter zeigt, ist der Einsatz von 1H-Benzotriazol als Silberschutzmittel nicht zwingend erforderlich. Denn Produkte ohne 1H-Benzotriazol schneiden in der Kategorie „Materialschonung“ zum Teil genauso gut oder besser ab und zeigen gute Ergebnisse beim Silberschutz.
Der neue Ansatz der Stiftung Warentest bei der Bewertung von Geschirrspülmaschinenmitteln ist ein positiver Anreiz für die Hersteller, ihre Rezepturen anzupassen und die Gewässerbelastung zu reduzieren. In vielen Rezepturen ist 1H-Benzotriazol bereits nicht mehr enthalten, ein weiterer Rückgang ist zu erwarten. Diese Entwicklung trägt zu dem Ziel bei, den Eintrag von 1H-Benzotriazol in die Umwelt zu reduzieren, worauf der „Runde Tisch 1H-Benzotriazol“ hingewirkt hat.