Die Studie untersucht ob es möglich ist eine vorläufige Energiebilanz für das Berichtsjahr 2020 zum 15. Februar 2021 zu erstellen. Diese sogenannte Pilot-Frühschätzung soll bei entsprechend brauchbaren Ergebnissen als Berechnungsbasis für die Treibhausgas-Vorjahresschätzung des Umweltbundesamts dienen. Dafür baut sie auf allen bis dahin verfügbaren Energiestatistiken auf und ergänzt die zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden amtlichen Daten mit geeigneten Schätzmethoden und Modellierungen. Die Güte dieser Pilot-Frühschätzung wird anhand der Abweichungen gemessen, die im Vergleich zur später erstellten Schätzbilanz (Stand 06/2021) und der endgültigen Energiebilanz (Stand 02/2022) der AG Energiebilanzen auftreten.
Die Relevanz der Fragestellung ergibt sich aus § 5 des Klimaschutzgesetz, nachdem es dem Umweltbundesamt obliegt, bereits bis zum 15. März eines jeden Jahres die Emissionsdaten des vorangegangenen Jahres an den Expertenrat für Klimafragen zu übersenden.