Polstermöbel können bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung Umweltbelastungen verursachen. Die vom Umweltbundesamt empfohlenen Kriterien für Ausschreibungen beziehen sich daher auf den gesamten Lebensweg von Polstermöbeln. Sie betreffen die Herstellung und die dabei eingesetzten Werkstoffe und Materialien, die Nutzungsphase sowie die Entsorgung von gebrauchten Polstermöbeln und von Verpackungsmaterial für den Transport von neuen Möbeln.
Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Polstermöbel (DE-UZ 117), Ausgabe Januar 2018.