Bodenbeläge können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Daher beziehen sich die Anforderungen dieses Leitfadens sowohl auf die bei der Herstellung eingesetzten Werkstoffe und Materialien als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung der Produkte. Schadstoffarme Bodenbeläge führen zu aus Umwelt- und Gesundheitssicht geringeren Emissionen aus diesen Produkten.
Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel emissionsarme textile Bodenbeläge (DE-UZ 128, Ausgabe Februar 2016).