Das Statistische Bundesamt nutzt verschiedene Erhebungen (u.a. Agrarstrukturerhebung und Bodennutzungshaupterhebung) zur Ermittlung der ökologisch bewirtschafteten Fläche. Erfasst werden ökologisch bewirtschaftete Flächen von Agrarbetrieben von mehr als fünf Hektar, die dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften unterliegen. Die Bezugsgröße, die zur Berechnung des Flächenanteils herangezogen wird, ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche (ebenfalls ab fünf Hektar), die jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst wird. Das BMLEH verwendet für den Indikator eine abweichende Datengrundlage. Der Indikator umfasst Flächen, die gemäß der europäischen Öko-Basis-Verordnung bewirtschaftet und den Kontrollstellen der Länder gemeldet werden. Enthalten sind auch Kleinstbetriebe unterhalb einer Größe von fünf Hektar. Bei der Anteilsberechnung werden diese allerdings auf die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche (ab fünf Hektar) bezogen. Die Daten des BMLEH weisen daher methodisch bedingt einen höheren Ökoflächenanteil auf. Der Flächenanteil des ökologischen Landbaus auf Grundlage der BMLEH-Statistik weist für das Jahr 2024 einen leichten Zuwachs auf 11,5 % auf. Ab dem Jahr 2026 werden nur noch die durch das Statistische Bundesamt erhobenen Daten verwendet. Gleichzeitig soll sich die Datengrundlage für den Ökolandbau durch eine Novellierung des Agrarstatistikgesetzes ab 2026 verbessern.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Ökologischer Landbau".