Hier alle Neuerungen, die im Dezember 2020 durch die Jury Umweltzeichen verabschiedet wurden:
Folgende neue Umweltzeichen wurden durch die Jury verabschiedet:
- Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für die Bodenbeläge im Freien (DE-UZ 216)
- Papier aus 100 % Altpapier für Papiertragebehältnisse (DE-UZ 217a)
- Papiertragebehältnisse aus Recyclingpapier (DE-UZ 217b)
- Mechanische Zargenbefestigungen für Zimmertüren ohne Einsatz von Bauschaum (DE-UZ 218)
Bei den folgenden elf Umweltzeichen wurden die Kriterien überarbeitet und verabschiedet:
- Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) (DE-UZ 219)
- Druckerzeugnisse (DE-UZ 195)
- Windeln, Damenhygiene- und Inkontinenzprodukte (Absorbierende Hygieneprodukte) (DE-UZ 208)
- Telefonanlagen und schnurgebundene Voice-over-IP-Telefone (DE-UZ 150/183 neu DE-UZ 220)
- Kläranlagenverträgliche Sanitärzusätze/ Kläranlagenverträgliche Spülwasserzusätze (DE-UZ 84a /84b)
- Elastische Bodenbeläge (DE-UZ 120)
- Seeschiffsdesign (DE-UZ 141)
- Bewegungsflächenenteiser für Flugplätze (DE-UZ 99)
- Salzfreie, abstumpfende Streumittel (DE-UZ 13)
- Stoffhandtuchrollen (DE-UZ 77)
- Nassreinigungsdienstleistung (DE-UZ 104)
Zudem wurde beschlossen, dass das Umweltbundesamt zu den folgenden drei Produktgruppen erstmals Kriterien erarbeiten soll:
- Blumenerden und Kultursubstrate
- Flüssigkeitskühler mit natürlichen Kältemitteln
- 3D-FFF Druckerfilamente für 3D-Drucker