Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022).
Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt.
Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen.