Auswertungsbericht 2020
Für das Abrechnungsjahr 2020 gingen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt von 326 Unternehmen Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten des Emissionshandels ein. Nach deren Prüfung erhielten 325 Unternehmen mit 893 Anlagen rund 833 Millionen Euro zur Strompreiskompensation. Der für die Berechnung der Beihilfe anzusetzende Preis für die Zertifikate (EU-Allowances) betrug 25,20 Euro. Damit übersteigt die bewilligte Beihilfesumme für 2020 die für das Abrechnungsjahr 2019 ausgezahlte Beihilfe in Höhe von 546 Millionen Euro erneut deutlich.
Zweck der Strompreiskompensation
Indirekte CO2-Kosten entstehen dadurch, dass Stromerzeuger die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben.
Mit den Beihilfen für emissionshandelsbedingte indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) soll für Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind, ein Teil dieser Kosten kompensiert werden. Ziel dabei ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gegenüber Wettbewerbern mit Standorten außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie (EHRL), die keine derartigen Kosten tragen, zu erhalten. Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb des EU-Emissionshandelssystems und damit die Verlagerung von CO2-Emissionen (sogenanntes „Carbon Leakage“) sollen damit verhindert werden.