Das Vorhaben im Auftrag des UBA „Möglichkeiten der Instrumentierung von Energieverbrauchsreduktion durch Verhaltensänderung“ hat untersucht, wie sich das Verhalten von Menschen auf das Einsparen von Energie auswirkt und, wie dieses Verhalten beeinflusst werden kann. Für die Bereiche Wohnfläche, Stromverbrauch in Haushalten und Gewerbe sowie für das Thema Arbeitszeit wurden dazu Vorschläge für Politikinstrumente erarbeitet und deren Wirkung für das Jahr 2030 in Deutschland analysiert.
Entscheidend ist, dass größere Energieeinsparungen nur dann möglich sind, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihr Verhalten anpassen. Ohne politische Maßnahmen wie massive finanzielle Anreize, Einsparverpflichtungen, bei denen etwa Energieversorgungsunternehmen Maßnahmen zum Energiesparen umsetzen müssen, oder flächendeckende Beratungsangebote werden die notwendigen Verhaltensänderungen nicht zu erreichen sein.
Die im Vorhaben erarbeiteten Maßnahmen würden sich lohnen: Eine effizientere Wohnraumnutzung, beispielsweise durch Untervermietung, kann zu einer Minderung des jährlichen Energieverbrauchs im Jahr 2030 zwischen 20 und 59 Terrawattstunden pro Jahr führen. Das entspricht etwa der Stromerzeugung von zwei bis sechs großen Kohle- oder Atomkraftwerken im Jahr. Für die Reduzierung des Energieverbrauchs von elektrischen Geräten ist nicht nur die Energieeffizienzklasse entscheidend, sondern auch die passende Dimensionierung und Anzahl von Haushaltgeräten wie Kühl- und Gefriergeräten oder die Reduktion von Einschaltzeiten von Fernsehern. Die untersuchten Haushalte verfügen im Schnitt über 1,5 bis 1,7 Fernsehgeräte und 1,5 bis 2,2 Kühlgeräte. Würden bis zum Jahr 2030 bei der Zielgruppe "Ältere Haushalte" die zusätzlichen Kühlgeräte abgeschafft, würde die eingesparte Energie 55,5 Gigawattstunden im Jahr betragen. Das entspricht etwa dem Stromverbrauch von 20.000 Vier-Personen-Haushalten.
Das Vorhaben zeigt somit deutlich, dass neben der Effizienzsteigerung oder dem Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem Maßnahmen mit Verhaltensänderungen, die sogenannte Suffizienz-Strategie, bislang ungenutzte Potenziale zum Energiesparen bieten.
Politikempfehlungen
Damit Suffizienz-Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur absoluten Reduktion des Energieverbrauchs und zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten können, sind verschiedene politische Maßnahmen notwendig. Das Vorhaben schlägt unter anderem folgende Instrumente vor:
Für eine bedarfsgerechte Wohnraumnutzung sind dies ein Förderinstrument zur baulichen Teilung von Wohnraum, eine kommunale Anlaufstelle zur Unterstützung zum Beispiel bei organisatorischen Fragen sowie als Querschnittsaufgabe die Prüfung des bestehenden Rechtsrahmens.
Für mehr Suffizienz im Haushalts-/Gewerbesektor sind das beispielsweise finanzielle Instrumente zur Abschaffung überzähliger Gefriergeräte, Anreize für den Handel zur besseren Beratung, Abgaben zur Verschiebung von Neuanschaffungen sowie verbesserte Ökodesign-Regelungen.
Daneben empfiehlt der Abschlussbericht, die Suffizienz-Strategie durch einen gesellschaftlichen Dialog zu begleiten, um zu ausgewählten Themen eine größere Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Debatten anzustoßen.
Der Zeitpunkt zur Unterstützung der Suffizienz-Strategie ist günstig: In den nächsten Jahren befassen sich bundesweite Prozesse wie das Maßnahmenprogramm zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, die europarechtlich vorgegebenen Nationalen Energie- und Klimapläne, oder die neue Energieeffizienzstrategie des Wirtschaftsministeriums (EffSTRA 2050) mit Fragen des gesellschaftlichen Transformationsbedarfs. Das UBA wird die erarbeiteten Instrumentenvorschläge in die einzelnen Prozesse einbringen.