Am 28. Mai 2018 hat die Europäische Kommission eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung vorgeschlagen (COM(2018)337final). Diese soll einheitliche Mindestanforderungen an die Wasserqualität von aufbereitetem Kommunalabwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung definieren und dadurch einen Beitrag zur Verminderung von Wasserknappheit leisten. Neben den Qualitätsanforderungen enthält der Verordnungsvorschlag einen Risikomanagementansatz und Vorgaben, um die Datentransparenz für Wasserwiederverwendung zu verbessern.
In Deutschland besteht kein flächendeckender Bedarf für die Nutzung von aufbereitetem Abwasser (UBA-Texte 34/2016). Dennoch sind EU-weite Regelungen für Wasserwiederverwendung auch für uns relevant - nicht zuletzt als Verbraucherinnen und Verbraucher von Lebensmitteln aus anderen EU-Ländern.
Um die Verwendung von aufbereitetem Abwasser für Umwelt, Mensch und Tier sicher zu gestalten, bedarf es anspruchsvoller Anforderungen, weitergehender Aufbereitungsverfahren und eines umfassenden Risikomanagements. Dies stellt der Verordnungsvorschlag bisher aber nicht ausreichend sicher.
Welche Anforderungen der Vorschlag an die Wasserwiederverwendung stellt und wo aus unserer Sicht noch Defizite bestehen, erläutern wir in den FAQs zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 28. Mai 2018.