Mit einer Klimaprämie und Förderprogrammen für vulnerable Gruppen zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs können ambitionierte CO2-Bepreisung und Sozialverträglichkeit in Einklang gebracht werden.
Das Konzept des UBA zeigt auf, dass eine ambitionierte CO2-Bepreisung von Brenn- und Heizstoffen und soziale Ziele Hand in Hand gehen können. Dafür müssen alle Einnahmen, die der Staat durch die CO2-Bepreisung der privaten Haushalte im Bereich Verkehr und Wärme erhält, wieder an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen. Der Vorschlag des UBA sieht hierzu die Auszahlung einer Klimaprämie an alle privaten Haushalte kombiniert mit gezielten Förderprogrammen für vulnerable Haushalte vor, die besonders stark durch die CO2-Bepreisung belastet werden und aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, diese Belastungen durch Verhaltensanpassungen oder investive Klimaschutzmaßnahmen hinreichend zu verringern.
Die Klimaprämie ermöglicht eine Basisabsicherung gegen soziale Härten und kann so die gesellschaftliche Akzeptanz einer ambitionierten CO₂-Bepreisung dauerhaft stärken.
Die Klimaprämie sollte so hoch sein, dass die unteren Einkommensschichten durch die CO2-Bepreisung im Durchschnitt netto entlastet werden. Haushalte mit hohen Einkommen würden dagegen im Durchschnitt geringfügig belastet, weil sie in der Regel einen überdurchschnittlichen fossilen Energieverbrauch haben. Die Anreize für die Haushalte, Energieeffizienzmaßnahmen zu ergreifen oder auf nicht-fossile Energien umzusteigen, bleiben trotz dieser sozialverträglichen Ausgestaltung durch die Klimaprämie in vollem Umfang erhalten. Denn wer weniger CO2 emittiert, behält netto einen höheren Anteil der Klimaprämie.
Ein großer Pluspunkt der Klimaprämie besteht darin, dass sie auch bei sehr hohen CO2-Preisen eine soziale Basisabsicherung gewährleistet – und das automatisch, wenn die Höhe der Klimaprämie an den CO2-Preis gekoppelt wird. Die privaten Haushalte werden dadurch im Durchschnitt netto nicht belastet, denn bei höheren CO₂-Preisen steigen auch die Einnahmen des Staates und damit die Kompensationszahlungen zur Abfederung sozialer Härten.
Spezifische Förderprogramme für vulnerable Gruppen zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs sollten die Klimaprämie ergänzen.
Soziale Härten lassen sich allein durch eine Klimaprämie allerdings nicht vollständig vermeiden. Denn ein Teil der von der CO2-Bepreisung besonders betroffenen Haushalte kann als vulnerabel gelten. Vulnerable Haushalte sind besonders betroffen von fossilen Energiepreissteigerungen, weil sie strukturell bedingt einen hohen fossilen Energiebedarf aufweisen und zugleich nur über ein geringes Einkommen verfügen. Dies gilt zum Beispiel für Fernpendelnde, die mangels Alternativen mit einem Benzin- oder Diesel-Pkw zur Arbeit fahren oder für Haushalte, die in schlecht gedämmten Wohnungen leben und Öl- oder Gasheizungen nutzen.
Für solche vulnerablen Haushalte sollte der Staat spezifische Förderprogramme auflegen bzw. ausbauen. Diese Programme sollten anteilig aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert werden. Sie brauchen darüber hinaus aber eine breitere Finanzierungsbasis. Dies ist folgerichtig, da die Fördermaßnahmen nicht nur die Effekte der CO2-Bepreisung adressieren, sondern auch dauerhaft die Resilienz gegenüber sprunghaften Energiepreissteigerungen erhöhen.