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Kleingewässermonitoring

Bach zwischen zwei Ackerflächen
Pflanzenschutzmittel werden bei Regen in Bäche gespült und schaden dort Insekten und Pflanzen.
Quelle: ruudmorijn // iStock

Pflanzenschutzmittel werden nach Regen von landwirtschaftlichen Flächen in angrenzende Bäche gespült. Eine Studie liefert erstmals ein Bild der realen Belastung kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft: In über 80 Prozent der im Kleingewässermonitoring untersuchten Bäche wurden zu hohe Rückstände nachgewiesen. Diese Einträge schaden Insekten und Pflanzen.

Inhaltsverzeichnis

Beim Kleingewässermonitoring wurden vom Umweltbundesamt und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland jeweils im Frühjahr 2018 und 2019 Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Die Funde belegen, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden.

In jeder zweiten Wasserprobe wurden Stoffe in zu hohen Konzentrationen gefunden. Das heißt, die im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln abgeleiteten maximal tolerierbaren Konzentrationen wurden überschritten. Dabei waren 20 Wirkstoffe besonders auffällig und für über 90 Prozent der Überschreitungen verantwortlich. Anhand biologischer Untersuchungen von beispielsweise Libellen, Köcherfliegen und anderen im Gewässer lebenden Insekten wurde außerdem gezeigt, dass sich auch die Lebensgemeinschaften im Wasser in vier von fünf untersuchten Bächen in einem nur mäßigen bis schlechten Zustand befindet.

Dieser Realitätscheck macht deutlich, dass das mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angestrebte hohe Schutzniveau für kleine Gewässer verfehlt wird. Viele Mittel sind nicht nur hoch giftig für die zu bekämpfenden Schaderreger, sondern auch für andere Tier- und Pflanzenarten. Somit ist die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel grundsätzlich mit Risiken für die Umwelt verbunden.

Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel in der Kritik

Im europäischen Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken dieser Mittel für die Umwelt vorab geprüft. Aber auch ein vermeintlich strenges Zulassungsverfahren kann Einträge in Gewässer nicht immer verhindern. Vor allem die für den Naturhaushalt besonders bedeutsamen kleinen Gewässer im Einflussbereich landwirtschaftlich genutzter Flächen sind Pflanzenschutzmittel-Einträgen, insbesondere nach Regenereignissen, ausgesetzt.

Die Funde aus dem Kleingewässermonitoring belegen, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig in bedenklichen Mengen von landwirtschaftlich genutzten Flächen in angrenzende Gewässer gespült werden. Die gefundenen Mengen wurden in der Risikobewertung im Rahmen der Zulassung nicht vorhergesehen und können so nicht hingenommen werden. Zudem waren unter den Funden auch solche Wirkstoffe, für deren Verwendung bereits verpflichtende Schutzmaßnahmen (z.B. Mindestabstände zu Gewässern, Gewässerrandstreifen) bestehen, die genau solche Einträge verringern sollen. Das zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zum Schutz kleiner Fließgewässer nicht ausreichen.

Und wie weiter?

Pflanzenschutzmittel, die besonders häufig gefundene Wirkstoffe enthalten, werden vom Umweltbundesamt dahingehend überprüft. Es soll festgestellt werden, ob die bestehenden Altzulassungen auch vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin die Zulassungskriterien erfüllen oder ob Anpassungen der Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Neue Erkenntnisse sollten sich auch auf bestehende Altzulassungen auswirken und dafür erforderliche Risikominderungsmaßnahmen sollten zeitnah festgesetzt werden, um den in der Studie erkannten Belastungen gezielt entgegenzuwirken.

Verzögerungen bei der turnusmäßigen Überprüfung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen müssen vermieden werden, um die Kleingewässer vor negativen Auswirkungen zu schützen. Auch die Aktualisierung europäischer Bewertungsmethoden sollte zügig von der EU angegangen werden. Zudem sollte die Effektivität von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer überprüft werden.

Verbessertes Zulassungsverfahren allein ist nicht ausreichend

Um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren zu können, braucht es Daten zur Art und Menge der tatsächlich eingesetzten Mittel. Der Zugang zu den Daten sollte Wissenschaftler*innen und Behörden in anonymisierter Form ermöglicht werden. Denn ohne reale Informationen zu den im Umfeld von Messtellen verwendeten Pflanzenschutzmitteln ist es kaum möglich zu überprüfen, ob die vorgegebenen Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz der Gewässer tatsächlich wirksam sind.

Die Ergebnisse des Kleingewässermonitorings zeigen, dass eine Reduzierung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes in der Landwirtschaft notwendig ist. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission hat das Ziel, sowohl die Menge als auch das Risiko der eingesetzten Pflanzenschutzmittel bis 2030 zu halbieren. Um das zu erreichen braucht es ein ambitioniertes Maßnahmenpaket.

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