Als Vertragspartei des Stockholmer Übereinkommens ist Deutschland verpflichtet, mit einem nationalen Durchführungsplan die Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen (POP) in die Umwelt durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden oder soweit wie möglich zu reduzieren und darüber zu berichten.
Der nationale Durchführungsplan soll als Standortbestimmung und als Grundlage für weitere Arbeiten zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland dienen. Er enthält ausführliche Informationen zu den im Stockholmer Übereinkommen gelisteten POP. Der nationale Durchführungsplan wurde mit dem Forschungsvorhaben „Ein ambitionierter Nationaler Durchführungsplan 2020 zum Stockholmer Übereinkommen“ (FKZ 3719 65 414 0) aktualisiert. Dabei wurden die neu gelisteten POP (HCBD, PCP, PCN, DecaBDE und SCCP) in den Plan aufgenommen sowie Informationen zu den bereits gelisteten POP überprüft und aktualisiert.
Im Zuge des Forschungsvorhabens führte das UBA zusammen mit den Auftragnehmern Online-Workshops durch, um den vorläufigen Stand des Durchführungsplans und ausgewählte Themen zu diskutieren. Die Ergebnisse der Online-Workshops sind in der Aktualisierung des Durchführungsplans berücksichtigt.
Eingeladen waren Vertreter/innen von Behörden des Bundes und der Länder, von Industrieverbänden und von Verbänden der Zivilgesellschaft.
Im Jahr 2020 wurden Online Workshops zu folgenden Themen durchgeführt:
POP in der Kreislaufwirtschaft und in Abfällen (am 23. Juni 2020)
Die neue POP-Verordnung 2019/1021 - Verpflichtungen, Umsetzung und Kontrolle (am 22. September 2020)
PFAS-Substitution – nachhaltige und nicht-nachhaltige Alternativen (am 23. September 2020.