1988 wird Benzin in Deutschland bleifrei. Batterieindustrie und Handel verpflichten sich zur Rücknahme von Batterien. Der Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung wird erheblich ausgeweitet. Das UBA legt erste Vorschläge für ein Umweltgesetzbuch sowie einen Bericht zur Lärmbekämpfung vor. Auf internationaler Ebene wird der Weltklimarates (IPCC) zur Zusammenstellung von Klimadaten geründet.
Blei ist ein Schwermetall und gelangt durch verbleites Benzin in die Luft. Die Vergiftung der Atemluft ist bereits so stark, dass negative Folgen auf die Hirnfunktionen des Menschen angenommen werden müssen. Eine Gesetzesänderung sorgt dafür, dass bleihaltiges Benzin von nun an in Deutschland verboten ist.
Nach 1977 und 1981 legt das UBA im Jahr 1988 zum dritten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lärmbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland vor. Die Emissions- und Immissionssituation sowie Tendenzen, Prognosen, die realisierten und beabsichtigten Maßnahmen sowie der Stand der Lärmwirkungsforschung und Lärmminderungstechnik werden dargestellt. Dieser Materialienband kennzeichnet den faktischen Hintergrund des Vierten Immissionsschutzberichts der Bundesregierung nach § 61 BImSchG bezüglich der Lärmbekämpfung. Er weist unter anderem aus, dass in manchen Bereichen die erfolgreiche Lärmbekämpfung durch Zunahme der Geräuschquellen wieder relativiert wurde (zum Beispiel Straßenverkehrslärm) und teilweise neue Quellen verstärkt hinzugekommen sind (etwa militärischer Fluglärm).
Batterieindustrie und Handel verpflichten sich zur Rücknahme von Batterien
Die Batterieindustrie und der Handel verpflichten sich freiwillig, Knopfzellen, Haushalts- und Starterbatterien zurückzunehmen und für die Verwertung zu sorgen. Zudem wird eine schrittweise Verminderung des Quecksilbergehaltes in Alkali-Mangan-Batterien, die wesentlich zur Quecksilberbelastung des Hausmülls beitragen, vereinbart. 10 Jahre später wird die Rücknahme durch die Batterieverordnung verpflichtend.
UBA legt erste Vorschläge für ein Umweltgesetzbuch vor
Ganz schön viel, was mittlerweile an Umweltrecht zusammengekommen ist. Es ist über verschiedene Bonner Ministerien verteilt und recht unübersichtlich geworden. Das UBA arbeitet an einer kompakten, praktikableren Lösung, dem Umweltgesetzbuch (UGB). 9 Jahre später ist der Entwurf so weit: Eine unabhängige Sachverständigenkommission legt ihn der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel vor.
Mehr Schutz vor Störfällen – die 12. BImSchV wird geändert
Als Konsequenz aus dem Sandoz-Störfall 1986 ändert die Bundesregierung die Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Deren Anwendungsbereich wird erheblich ausgeweitet.
Gründung des Weltklimarates (IPCC) zur wissenschaftlichen Zusammenstellung von Klimadaten
Die Weltorganisation für Meteorologie und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen gründen 1988 für einen wirksamen Kampf gegen die globale Erwärmung den Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change - IPPC). Der Weltklimarat ist ein von den Regierungen unabhängiges wissenschaftliches Gremium, in dem Hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt mitwirken. Sie erarbeiten und bewerten anhand der aktuellen und anerkannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen den jeweils neuesten Kenntnisstand zu Klimaänderungen und fassen ihn in regelmäßigen Sachstandsberichten sowie in Sonderberichten zu ausgewählten Themen zusammen.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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