Neue Kommunalrichtlinie: Förderung wird ausgebaut
Seit 1. Januar 2022 gilt die neue Kommunalrichtlinie mit neuen Förderschwerpunkten, erweiterter Antragsberechtigung und langer Geltungsdauer. Die neue Richtlinie schafft Anreize für kommunale Akteurinnen und Akteure, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen.