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Kommunalrichtlinie

Wirtschaft | Konsum

Neue Kommunalrichtlinie: Förderung wird ausgebaut

Der Blick geht von oben in die Ferne über eine Stadt mit roten Ziegelsteindächern. Die Stadt ist umgeben von Grün und liegt an einem Fluss. Der Himmel ist blau.

Seit 1. Januar 2022 gilt die neue Kommunalrichtlinie mit neuen Förderschwerpunkten, erweiterter Antragsberechtigung und langer Geltungsdauer. Die neue Richtlinie schafft Anreize für kommunale Akteurinnen und Akteure, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen.

Wirtschaft | Konsum

Kommunalrichtlinie: Antragsfenster geöffnet

Mehrere Server sind zu sehen, die sich in Schränken gestapelt befinden.

Seit 1. Januar bis 31. März 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure wieder Anträge für Klimaschutzprojekte stellen.

Klima | Energie, Verkehr

Mehr Zuschüsse für kommunale Klimaschutzprojekte

Verkehrsschild "Fahrradstraße" mit einem Piktogramm eines Fahrrads

Die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen wird mit der neuen Kommunalrichtlinie deutlich verbessert. Für finanzschwache Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wurden die Förderquoten erhöht. Neue Fördermöglichkeiten gibt es außerdem für nachhaltige Mobilität, Energiesparmodelle und LED-Beleuchtung.

Wirtschaft | Konsum

Neue Kommunalrichtlinie veröffentlicht

Mit Beginn des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium hat die entsprechende Richtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist der Startschuss für die Kommunen gefallen: Sie können jetzt anfangen, die Anträge für das nächste Jahr vorzubereiten.

Kurzlink: www.uba.de/t88366de