Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ – kurz: Kommunalrichtlinie – fördert das Bundesumweltministerium sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Für das Jahr 2014 sind insgesamt rund 90 Millionen Euro vorgesehen. Unter anderem wird die erfolgreiche Förderung der LED-Innenbeleuchtung fortgesetzt. Auch in Zukunft werden also Sporthallen, Rathäuser und Gemeindezentren von dieser Förderung profitieren können.
Der im vergangenen Jahr neu hinzu gekommene Förderschwerpunkt „Klimafreundliche Mobilität“ wird mit kleinen Änderungen auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Ein wesentlicher Baustein für den kommunalen Klimaschutz sind die durch das Bundesumweltministerium geförderten kommunalen Klimaschutzmanagerinnen und -manager. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können sie verstärkt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen.
Die Kommunalrichtlinie ist Teil der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ des Bundesumweltministeriums. In diesem Rahmen initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit dem Jahr 2008 zahlreiche Projekte, mit denen Energie effizienter genutzt und Emissionen gemindert werden können. Die Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkrete Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger eingereicht werden.