Kommunalrichtlinie: Antragsfenster geöffnet
Seit 1. Januar bis 31. März 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure wieder Anträge für Klimaschutzprojekte stellen.
Seit 1. Januar bis 31. März 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure wieder Anträge für Klimaschutzprojekte stellen.
Das Bundesumweltministerium hat durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) seit 2008 mehr als 11.500 Projekte in rund 3000 Kommunen mit rund 524 Millionen Euro unterstützt. Es wurden so zusätzlich Investitionen in Höhe von 844 Millionen Euro ausgelöst.
Gefördert werden unter anderem:
Die Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen umfasst neben der Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung durch LED beispielsweise auch Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren sowie den Austausch von Elektrogeräten in Kindertagesstätten, Schul- und Lehrküchen. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität gefördert. Hierzu zählen u. a. die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen und Radabstellanlagen, die Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr, die Ergänzung vorhandener Radwegenetze und die LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege.
Anträge können vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September 2018 beim Projektträger Jülich gestellt werden.
Auskunft und telefonische Beratung:
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 13-15 | 10969 Berlin
Telefon: 030/39001-170
Fax: 030/39001-241
E-Mail: skkk [at] klimaschutz [dot] de
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen